
Quaestio facti (lat., "Thatfrage"), in der Rechtssprache die Beurteilung eines thatsächlichen, für die rechtliche Entscheidung erheblichen Umstandes, im Gegensatz zu Q. juris ("Rechtsfrage").
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(Text von 1930) Quaestio facti. Die quaestio facti oder die Frage quid facti betrifft nur die Art, wie eine Erkenntnis tatsächlich erworben wird. Ihr stellt der Kritizismus (s. d.) die quaestio juris, d. i. die Frage nach der transzendentalen Befugnis eines Begriffes, nach seinem Rechtsanpruch (quid juris) entgegen...
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